Treffpunkt Orient - eine Marke

der Kolchis - Verlag und Reisen AG

Dorfstrasse 1b

5453 Remetschwil

T: +41 (0) 56 222 79 79

kontakt@treffpunktorient.ch


 


 
 
 

unsere agb's


20230904_AGB.pdf (102.2KB)
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(aktualisiert: 4.9.2023)


1. Vertrag


1.1 Allgemeines, Vertragspartei: Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der «Kolchis Verlag und Reisen AG» für die unter dem geschützten Titel «Treffpunkt Orient» von der Firma «Kolchis - Verlag und Reisen AG» in 5453 Remetschwil angebotenen Reisearrangements.


1.2 Vertragsgegenstand, Vertrags-Bestätigung:
Der Vertrag zwischen Ihnen und der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» kommt dann zustande, wenn Ihre schriftliche, telefonische oder persönliche Anmeldung für ein Reisearrangement von «Treffpunkt Orient» vorliegt. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und für die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» wirksam. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie umgehend unsere schriftliche Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 20% des Arrangementpreises, mindestens CHF 500.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann die Kolchis - Verlag und Reisen AG nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 geltend machen.


1.3 Sonderwünsche: 

Die unter der Marke «Treffpunkt Orient» angebotenen Reisearrangements der «Kolchis Verlag und Reisen AG» lassen ausdrücklich die Möglichkeit von Sonderwünschen offen. Diese sind allerdings erst dann Vertragsinhalt, wenn Sie von der «Kolchis Verlag und Reisen AG» vorbehaltlos akzeptiert und schriftlich bestätigt sind.


2. Preise, kurzfristige Buchungen, Buchungsgebühren


Die Preise für die Reisearrangements von «Treffpunkt Orient» sind im Katalog bzw. im «Reisemagazin Treffpunkt Orient» sowie im Internet unter www.treffpunktorient.ch oder im gedruckten Detailprogramm ersichtlich. Die Preise für Reisearrangements gelten in der Regel für die Unterkunft im Doppelzimmer. Die  Leitwährung ist der Schweizer Franken. Diese Preisangaben können ohne Voranmeldung abgeändert werden (siehe auch Ziffer 4)


2.1 Kurzfristige Buchung: 

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor der Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.


2.2  Buchungsgebühren: 

Es fallen im Normalfall keine zusätzlichen Buchungsgebühren an. Falls Sie Ihre Reise allerdings in weniger als 15 Tagen vor der Abreise buchen, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Kommunikationsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.


2.3 Reiseunterlagen: 

Sofern nichts anderes vereinbart, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung     für den gesamten Rechnungsbetrag ca. 10 Tage vor Reisebeginn übergeben oder zugestellt.


2.4 Halbe Doppelzimmer: 

Wenn Sie alleinreisend sind, können Sie ein sog. «halbes Doppelzimmer» buchen. Das Team von «Treffpunkt Orient» wird dann versuchen, eine/n Zimmerpartner/in zu finden. Sollte dies jedoch nicht gelingen, muss der im Katalog aufgeführte Einzelzimmerzuschlag nachbelastet werden.


3 Umbuchungen, Annullierungen


3.1 Allgemein gilt: Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine gebuchte Reise umbuchen wollen, so müssen Sie dies der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» zurückzugeben.


3.2 Annullierungskosten: 

Bis 90 Tage vor Abreise wird für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- pro Person erhoben. Bei Umbuchungen und Änderungen beträgt die Gebühr zwischen CHF 60.- und CHF 200.-, abhängig vom Aufwand der Buchungsänderung.


Bei kurzfristigen Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:


89-50 Tage vor der Abreise 25%
49-30 Tage vor der Abreise 50%
29-08 Tage vor der Abreise 75%
07-00 Tage vor der Abreise 100%


Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa gehen zu Ihren Lasten, ebenso die Kosten für bereits fest gebuchte Flüge bzw. für den nicht rückerstattbaren Teil dieser Flüge.


Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Falls die Annullierung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag trifft, ist der nächste Arbeitstag massgebend.


Bei einigen Reisen können von dieser Regelung abweichende Stornierungsbedingungen zur Anwendung kommen, in diesem Fall muss dies ausdrücklich in der Ausschreibung der Reise erwähnt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schiffreisen.
Für sämtliche Schiffsreisen gelten aufgrund der besonderen Stornierungsbedingungen der Reedereien folgende Gebühren:


Bis 120 Tage vor der Abreise: 5%
119-60 Tage vor der Abreise: 25%
59-30 Tage vor der Abreise: 50%
29-15 Tage vor der Abreise: 75%
14-00  Tage vor der Abreise: 100%


3.3 Ersatzreisender: 

Falls Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der Ersatzreisende muss allerdings bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er/sie hat zudem den Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner/ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen.


Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3ff).


4  Änderungen der Arrangements oder Preise


4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: 

Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» behält sich ausdrücklich das Recht vor, Arrangementangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.


4.2 Änderungen nach Vertragsabschluss:
In Ausnahmefällen kann es geschehen, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus


a) Tarifänderungen von Transportunternehmen, z.B. bei Treibstoffzuschlägen.
b) neu eingeführten oder erhöhten Gebühren und Taxen, z.B. Abflugstaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren etc.
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)


Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weiterverrechnet werden. Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» orientiert Sie in diesem Fall bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, steht Ihnen das unter Ziff. 4.5 genannte Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.


4.3 Programmänderungen:
Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» wird dann versuchen, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Allerdings haftet die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten zurückzuführen sind, für die das Team der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» nicht einzustehen hat. Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.


4.4 Programmänderungen und Leistungsausfälle während der Reise:

Muss während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (z.B. wenn lokale Dienstleister ihren Verpflichtungen etwa aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen können), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen «Treffpunkt Orient GmbH» die Differenz zwischen den vereinbarten Reisekosten und jenen der erbrachten Dienstleistungen.


4.5 Rücktritt bei Preis-/Programmänderung:
Führt eine Programmänderung zu einer Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten die bereits bezahlten Reisekosten unverzüglich zurückerstattet.


4.6 Preissenkungen:
Die Preise, insbesondere die Flugpreise, sind stark von fluktuierenden Flugbenzinpreisen sowie Flughafengebühren abhängig. Allfällige Preissenkungen werden den Kunden weitergegeben. Ausschlaggebend ist der jeweils im Programm bzw. auf der Webseite www.treffpunktorient.ch angegebene Stichtag (z.B. "Flugpreise berechnet auf den im Januar 2023 geltenden Preisen").


5 Absage


5.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen:
Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall erhalten Sie den bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.2 und weitere Schadenersatzforderungen.


5.2 Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
Für alle von der «Kolchis - Verlag und Reisen AG » angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird für eine bestimmte Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl erreicht, so kann die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» die Reise spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.


5.3 Absagen wegen höherer Gewalt:


Bei Ereignissen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, Unruhen oder auch Massnahmen der jeweiligen Regierungen kann die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» auch in Ihrem Interesse veranlassen, eine Reise abzusagen. Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» kann ferner eine Reise auch kurzfristig absagen, falls es begründbare Zweifel gibt, dass die Sicherheit der Gruppe während der Reise gewährleistet wäre (z.B. im Falle eines drohenden Krieges oder bei Reisewarnungen für die Destination(en) der jeweiligen Reise durch das EDA) oder wenn der Versicherungsschutz für das bereiste Land eingeschränkt worden ist.


Ferner ist die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» berechtigt, die Reise abzusagen, wenn der Reisebegleiter (Hauptreferent) aufgrund höherer Gewalt (z.B. Erkrankung) nicht an der Reise teilnehmen und kein zumutbarer Ersatz gefunden werden kann. In all diesen Fällen informiert die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» Sie umgehend und wird Ihnen die bereits bezahlten Reisekosten zurückerstatten, weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.


6 Individueller Abbruch der Reise:


Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung von
«Treffpunkt Orient» soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.


7 Beanstandungen


Falls die Reise Ihrer Meinung nach nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht oder Sie aufgrund der Art und Weise, wie die Reise durchgeführt wird, zu Schaden gekommen sind, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, die Mängel oder Schäden unverzüglich bei der Reiseleitung von «Treffpunkt Orient» oder bei der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» zu melden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung wird bemüht sein, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden beziehungsweise die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten, sie dürfen allerdings keine Schadenersatzforderungen oder dergleichen anerkennen.


8 Geltendmachung von Forderungen


Falls Sie aufgrund der unter Ziff. 8 erwähnten Mängel oder Schäden Schadenersatz geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich bei der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung von «Treffpunkt Orient» und, sofern vorhanden, allfällige Beweismittel beizulegen.
Für die Beilegung von Konflikten über erbrachte Leistungen gelten Art. 12 und 13.


9 Haftung


Grundsätzlich vergütet Ihnen die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es der «Treffpunkt Orient»-Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung siehe Ziff. 9.3.)


9.1 Haftungsbeschränkung/-ausschlüsse: Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungs- beschränkungen bestehen zum Beispiel im Luftverkehr, in der Hochsee-Schifffahrt sowie im Eisenbahnverkehr. Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:


a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die «Kolchis - Verlag und Reisen AG», die Reiseleitung von «Treffpunkt Orient» oder der lokale Dienstleistungserbringer trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» ausgeschlossen.


9.2  Personenschäden: Unfall/Krankheit:


Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften die «Kolchis - Verlag und Reisen AG», sofern die Schäden durch die «Kolchis - Verlag und Reisen AG», durch die Reiseleitung von «Treffpunkt Orient» oder ihre lokalen Dienstleistungserbringer verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziff. 9.1).


9.3 Sach- und Vermögensschäden:


Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen


9.4  Personen, Sach- und Vermögensschäden bei Ausflügen oder Veranstaltungen während der Reise:


Bei den von der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» programmgemäss durchgeführten Veranstaltungen und Ausflügen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Während der Reise können ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms unter Umständen örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Bei solchen Veranstaltungen oder Ausflügen ist die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, auch nicht, wenn diese von Drittunternehmen angebotenen Veranstaltungen und Ausflüge von der Reiseleitung von „Treffpunkt Orient“ oder von der lokalen Reiseleitung vermittelt worden sind.


10 Rückreisegarantie


Sollte es während der Reise zu einer Insolvenz eines oder mehrerer der von der «Kolchis
- Verlag und Reisen AG» mit der Durchführung des Programms beauftragten Leistungsträger kommen und ist eine Fortsetzung der Reise deshalb nicht mehr möglich oder zumutbar, sichert die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» eine geordnete Rückreise.


11. Einreisevorschriften und Reisedokumente


11.1  Reisedokumente:                                                                                                           Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» informiert Sie über die für Sie geltenden Einreisevorschriften. Wenn in der Ausschreibung der Reise nicht anders erwähnt wird, tragen Sie allerdings selber die Verantwortung für das rechtzeitige Einholen der allfällig benötigten Visa. Auch wenn Reisedokumente (wie Pass, ID etc.) ausgestellt oder verlängert werden müssen, sind Sie grundsätzlich selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein, oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.


11.2  Einholen von Gruppenvisa:                                                                                                                         Falls die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» gemäss Ausschreibung des Arrangements das Einholen eines Gruppenvisums besorgt, sind Sie verpflichtet, die geltenden, bei der Anmeldung erwähnten Fristen einzuhalten und insbesondere die für das Einholen des Visums benötigten Angaben bzw. Reisedokumente fristgerecht der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» zukommen zu lassen. Sollten diese Dokumente oder Angaben zu spät eintreffen und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.


11.3 Einreisevorschriften:  Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise noch einmal, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen! Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung werden Sie selber die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Die
«Kolchis - Verlag und Reisen AG» weist Sie auch ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr von verbotenen Waren hin. Die Verbote und Einschränkungen variieren von Land zu Land. Grundsätzlich sind Sie persönlich für die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen in den bereisten Ländern verantwortlich.


12 Schlichtung und Mediation


12.1 schlichtung:


Bei Konflikten & Problemen sollten Sie zunächst den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe einschalten. Diese vom Gesetz vorgesehene Schlichtungsstelle ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse dieser Schlichtungsstelle lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche  Postfach • CH-8038 Zürich Tel. 044 485 45 35 ; Mo–Fr, 10–16 Uhr.


12.2 Mediation:


Gelingt es dem Ombudsmann für das Reisegewerbe nicht, eine Einigung zu erreichen, gilt, dass alle sich aus dem oder in Verbindung mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden Differenzen durch Mediation nach den Mediationsregeln der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation (www.skwm.ch) beizulegen sind.


13 Datenschutz


13.1 Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten:
Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» erfasst, verarbeitet, speichert und schützt die Daten von Personen, die sich für die von der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» organisierten und verkauften Reisen angemeldet haben. Der Zweck dieser Erfassung personenbezogener Daten ist ausschliesslich die reibungslose Organisation und Durchführung der gebuchten Reise. Darüber hinaus erfasst die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» die personenbezogenen Daten (Namen, Adressen, Telefonnummern und/oder Mailadressen) jener Personen, die ihr Interesse bekundet haben, durch elektronische oder in Druckform verbreitete Newsletters (z.B. durch das 'Reisemagzin Treffpunkt Orient') über die Aktivitäten und Angebote von Treffpunkt Orient informiert zu werden.


Mit der Buchung einer von der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» organisierten und verkauften Reise beziehungsweise mit der mündlichen oder schriftlichen Anfrage, regelmässig über die Aktivitäten und Angebote der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» informiert zu werden (z.B. durch das Anklicken einer entsprechenden Checkbox auf dem Anmeldeformular einer Reise), erklären die betroffenen Personen ihr Einverständnis mit der Erfassung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten sowie mit der Datenschutzerklärung.


13.2 Schutz von personenbezogenen Daten:


Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» ist verpflichtet, diese Daten an einen sicheren Ort bzw. auf einem sicheren  Server in der Schweiz aufzubewahren bzw. zu speichern.
Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» leitet die erhobenen personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungsträgern im In- und Ausland nötig ist. Bei Leistungsträgern im Ausland gilt zu beachten, dass die im Ausland geltenden Datenschutzbedingungen nicht zwingend auf dem schweizerischen Niveau sind. Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» wie auch die Leistungsträger können aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten der Kundinnen und Kunden weiterzuleiten.


13.3  Recht auf Einsicht und/oder Löschung personengebundener Daten:
Betroffene Personen haben das Recht, jederzeit Einsicht in ihre von der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» erfassten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie die vollständige Löschung dieser Daten zu beantragen.


13.4 Durchsetzung von Rechten:


Die «Kolchis - Verlag und Reisen AG» behält sich das Recht vor, Daten der Kunden und Kundinnen an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der berechtigten Interessen der  «Kolchis - Verlag und Reisen AG» weiterzuleiten. Dasselbe gilt bei Verdacht auf eine Straftat.


14 Gerichtsstand, geltendes Recht


Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der «Kolchis - Verlag und Reisen AG» ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH 5453 Remetschwil / Bezirk Baden / Kanton Aargau.


 
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